Wer ist der Landessozialausschuss? 

Der Landessozialausschuss ist das höchste Entscheidungsgremium und bestimmt die politische Ausrichtung.

Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte den/die VorsitzendeN sowie den/den StellvertreterIn und tagt mindestens fünfmal im Jahr.

Schwerpunkte bilden die politische Einflussnahme und die Planung der Tätigkeiten auf Landesebene.

Die Amtsdauer des Ausschusses beträgt 3 Jahre.