Wer ist der Landessozialausschuss?
Der Landessozialausschuss ist das höchste Entscheidungsgremium und bestimmt die politische
Ausrichtung.
Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte den/die VorsitzendeN sowie den/den StellvertreterIn und tagt mindestens fünfmal im Jahr.
Schwerpunkte bilden die politische Einflussnahme und die Planung der
Tätigkeiten auf Landesebene.
Die Amtsdauer des Ausschusses beträgt 3
Jahre.



