Allgemeine Informationen 

Auf den folgenden Seiten hat jeder Bezirk die Möglichkeit sich selbst und sein Engagement vorzustellen. Vorab gibts einige allgemeine Informationen zu den Bezirksozialausschüssen.

In Bezirken mit mindestens drei ArbeitnehmerInnen-Gemeindesozialausschüssen (GSA) kann ein Bezirkssozialausschuss (BSA) gegründet werden. Zur Versammlung, welche innerhalb von 45 Tagen nach Einlangen der Anträge stattfinden muss, werden sämtliche Mitglieder der Gemeindesozialausschüsse und die AnsprechpartnerInnen der ArbeitnehmerInnen in den SVP-Ortsausschüssen eingeladen. Die Einberufung muss mindestens 15 Tage vorher erfolgen. Die/der SVP-Bezirksobfrau/mann ladet nach erfolgter Wahl des Bezirkssozialausschusses diesen in der gleichen Sitzung ein.

Der/die BSA-Vorsitzende hat Sitz und Stimme in der SVP-Bezirksleitung und im Landessozialausschuss (LSA). Wo bereits ein Bezirkssozialausschuss besteht, werden die Neuwahlen von dem/der Vorsitzenden, nach Absprache mit dem Bezirkssozialausschuss, einberufen. Der/die Vorsitzende des Landessozialausschusses muss hierzu eingeladen werden.

Zusammensetzung:

  • 5 – 10 gewählte Mitglieder
  • Vorsitzende/r und StellvertreterIn
  • Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen-Gemeindesozialausschüsse
  • AnsprechpartnerInnen der ArbeitnehmerInnen
  • Mitglieder des ArbeitnehmerInnen-Landessozialausschusses des Bezirkes
  • ArbeitnehmerInnen-Mitglieder in der Bezirksleitung, im Bezirksausschuss und im Parteiausschuss
  • SVP-Bezirksobfrau/mann

Der/die BSA-Vorsitzende ist Mitglied des Bezirksausschusses der SVP. Die MitarbeiterInnen im SVP-Bezirkssekretariat sind bei der Durchführung der verschiedenen Tätigkeiten des Bezirkssozialausschusses behilflich.