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Tschermser informieren sich über EEVE

Ab dem 1. September 2011 muss jeder, der eine Sozialleistung in Anspruch nehmen will, die einheitliche Einkommens- und Vermögenserhebung (EEVE) abgeben. Einen Informationsabend zu dieser Neuerung, organisierten vor kurzem gemeinsam der Gemeindesozialausschuss und der KVW in Tscherms.

Der Tschermser Sozialauschuss und der KVW hatten zu diesem Informationsabend mit der Referentin Marlies Kuppelwieser vom KVW Meran geladen. Frau Kuppelwieser erklärte den Anwesenden, darunter auch der Tschermser Bürgermeister Roland Pernthaler und Stefan Frötscher des KVW Meran, kurz und verständlich, wer diese Erklärung abgeben muss und welche Leistungen damit verbunden sind: Nicht jeder Bürger muss die EEVE abgeben, nur wenn er Förderungen oder Begünstigungen des Landes beantragt, wird die EEVE benötigt. Dazu zählen im Moment Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens wie z.B. das Familiengeld der Region und des Landes, die Rückvergütung der Zahnarztspesen und allgemeine Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe.

Die Erklärung kann zu jedem Zeitpunkt abgegeben werden. Sinnvoll ist aber eine Abgabe bei Gesuchstellung oder im Moment der Abgabe der Steuererklärung. Im Falle von Familien ist eine eigene Erklärung für jedes Familienmitglied nötig, wobei eine Person für die gesamten Mitglieder der Familiengemeinschaft die EEVE abgeben kann.

Die Abgabe der Erklärung kann kostenlos bei allen Patronaten bzw. Steuerbeistandszentren (z.B. KVW) erfolgen. Im Unterschied zur Steuererklärung werden bei der EEVE aber keine Berechnungen angestellt, auch kann keine Information über die positive Gewährung des Ansuchens gegeben werden. Für den Tschermser Sozialausschuss und den KVW war diese Veranstaltung ein gelungener Auftakt für eine weitere Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Umsetzung von sozialen Themen im Dorf, freuten sich die Vorsitzenden Beatrix Burger und Bernhard Gamper.